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Generelles Handyverbot ist mitbestimmungspflichtig
19.02.2016
Presse Archiv
17.02.2016
Beabsichtigt ein Arbeitgeber, seinen Beschäftigten die Nutzung von Handys während der Arbeitszeit zu untersagen, so ist hierzu die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Ein generelles Handyverbot betrifft nicht das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten. Denn in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer*innen im Betrieb steht dem Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht zu.
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Beabsichtigt ein Arbeitgeber, seinen Beschäftigten die Nutzung von Handys während der Arbeitszeit zu untersagen, so ist hierzu die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Ein generelles Handyverbot betrifft nicht das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten. Denn in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer*innen im Betrieb steht dem Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht zu.
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